Hof/Landkreis - Eltern sind gesetzlich verpflichtet, eine Impfberatung für ihre Kleinkinder in Anspruch zu nehmen. Können sie das vor der Aufnahme in einen Kindergarten oder eine Krippe nicht nachweisen, droht die Meldung beim Gesundheitsamt - dazu sind Einrichtungen seit vergangenem Jahr verpflichtet. Der Datenschutz deckt die Weitergabe der personenbezogenen Daten in diesem Fall. Dr. Thomas Schörner, Leiter des Gesundheitsamtes Hof, beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.