Hof Linke Sprayer toben sich an Hofer Schule aus

Schmierereien am Hofer Reinhart-Gymnasium beschäftigen die Polizei. Und einen Rehauer AfD-Politiker, der "politische Einflussnahme" wittert.

 
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Hof - Wenn das britische Künstlerphantom Banksy zur Spraydose greift, ist das Street Art und wird in der Szene gefeiert. Was anonyme Sprayer am Hofer Reinhart-Gymnasium veranstaltet haben, wird keine Galeristen und Feuilletonisten , sondern die Polizei beschäftigen. Wilde Schmierereien, überwiegend in Blau und Rosa, sind keine Zierde an der Bildungsstätte.

Kein Kavaliersdelikt

Graffitis, die man ohne das ausdrückliche Einverständnis des Eigentümers des Gebäudes sprüht, sind Sachbeschädigungen nach den Paragrafen 303 oder 304 des Strafgesetzbuchs. Die Täter sind in der Regel Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, aber zivilrechtlich kann man sie bereits ab dem siebten Lebensjahr zu Schadenersatz zwingen - wobei dann meistens die Eltern für den Schaden aufkommen müssen. Der Schadenersatz beträgt nicht selten mehrere Tausend Euro und kann mehrere Jahre lang vom Geschädigten eingefordert werden, ehe der Anspruch verjährt. Auch wer nicht selbst sprayt, aber Schmiere steht, kann bestraft werden. Das reine "Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache" wird mit Geldstrafen bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Wer Gedenkstätten und Denkmäler verunstaltet, den erwarten auch drei Jahre Freiheitsstrafe. Oft ist das Delikt auch mit Hausfriedensbruch verbunden.

Aus welcher politischen Richtung die Sprayer kommen, ist unschwer abzulesen. "Fick die AfD" , "Fight Fascism and Borders" - also Bekämpfe Faschismus und Grenzen" -, so haben sich die Sprayer zwischen dem 2. und 4. Mai verewigt. Zu sehen sind auch das eingekreiste "A", das Symbol für Anarchie, und der Schriftzug ACAB", das für "All Cops are Bastards" steht - "Alle Polizisten sind Bastarde". Das #leftwing, den Verweis auf den linken Flügel, hätten sie sich demnach sparen können. Das Ganze könnte die Täter oder die Eltern von Minderjährigen teuer zu stehen kommen. Die Polizei, die in der Sache ermittelt und Zeugen sucht (09281/7040) , setzt den Schaden bei 5000 Euro an.

Sachbeschädigung nennt sich das Delikt. Empört hat sich Dany Quahs, der Vorsitzende der Rehauer AfD. In einem Schreiben an die Schule und die Stadt nennt er die Graffitis "politische Einflussnahme an einer Schule". Schulen müssen bei Politik neutraler Boden sein, darauf spielt er an. Zuletzt hatte die blaue Partei bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil sie im Netz dazu aufgerufen hatte, Lehrer zu melden, die sich vor Schülern nicht an die gebotene politische Neutralität gehalten hätten.

"Ich halte Schmierereien auf dem Schulgelände grundsätzlich für problematisch", sagt Michael Wagner, Chef des Gymnasiums. Wenn sie zudem politisch motiviert seien, sei das "natürlich besonders problematisch", sagt der Schulleiter. Im konkreten Fall geb es zwar keine Direktive an Lehrer, das im Unterricht anzusprechen, aber er gehe davon aus, dass es durchaus angesprochen werde. Hinweise, dass Schüler des Reinhart-Gymnasiums beteiligt sind, gibt es übrigens nicht.

Wobei Michael Wagner kein ausgemachter Gegner von Graffiti ist. Teile des Pausenhofs hat vor Jahren ein talentierter Schüler mit seinen Spraydosen geschmückt. "Das haben wir auch wieder etwas auffrischen lassen", sagt Wagner. Was nun illegalerweise hinzugekommen ist, sei mittlerweile zum Teil entfernt. "Wir haben die Sache auch sofort an den Sachaufwandsträger gemeldet", betont der Schulchef.

Damit ist die Stadt im Spiel. Sie hat, wie Wagner weiß, rechtliche Schritte eingeleitet. Und darin hat die Kommune eine unliebsame Routine entwickelt. 163 Fälle von Graffitis hat die Stadt im vergangenen Jahr aufgelistet, 15 000 Euro hat die Beseitigung der Schmierereien gekostet. Und Hof ist motiviert, die Täter zu überführen. 1000 Euro Belohnung hat sie zuletzt Zeugen versprochen, die zur Lösung eines Falls beitragen.

Die Polizei nennt die Graffitis an der Schule "politisch motivierte Schmierereien". Und mit dem "ACAB" wird die Polizei selbst angegangen. Ist "Bastard", gerichtet an die Polizei, eine Beleidigung im juristischen Sinn? "Leider nein", sagt dazu Heiko Mettke, Sprecher der Hofer Polizei. Es handele sich nur um eine "Allgemeinbeleidigung", hätten Gerichte befunden. Mettke: "Solange kein Polizist direkt so bezeichnet wird, ist das nicht strafbar."

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