Hof - Im Verfahren wegen Betrugs mit Solaranlagen muss der dort angeklagte Udo R. ins Gefängnis. Wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilte die vierte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof den 55-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Damit blieb die Kammer ein halbes Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.