Grundsätzlich, erklärte Stephan Gleim, Leiter des Hofer Bauamtes, unterscheidet das zuständige Staatliche Bauamt, ob die Straße neu gebaut oder umgebaut wird oder ob die Frage nach dem Lärmwerten eine bestehende Straße betrifft. Kurz: Wenn etwas Neues entsteht, muss der Staat aktuelle Werte einhalten, darauf können Anwohner bestehen. Im anderen Fall kann der Staat kulant sein, muss es aber nicht. Das gilt Gleim zufolge bei der B 15 zwischen Klinikum und Moschendorf. Dort habe man 2019 mit dem Auftrag des Flüsterasphalts alles Notwendige getan. Anders sieht es bei der B 15 aus, die an Wölbattendorf vorbeiführt. Dort sei ein Umbau geplant. Wenn der abgeschlossen ist, werde die Staatliche Bauamt prüfen, ob der Verkehrslärm geltende Grenzen überschreitet. Die Bayreuther Behörde prüfe aber schon Anträge von Anwohnern. Wenn Grenzwerte bei ihnen überschritten würden, könne man auf einen Zuschuss für Lärmschutzfenster oder eine Dämmung von Rolladenkästen hoffen. Aktuell sollte das Thema dort aber nicht sonderlich dringlich sein, weil das Tempo auf diesem Abschnitt aus Sicherheitsgründen auf 80 Stundenkilometer begrenzt ist.