Hof - Seit 1992 ist das geänderte Betreuungsrecht in Kraft. Vorher war ein Erwachsener, der einen Vormund hatte, tatsächlich entmündigt - einem Minderjährigen gleichgestellt, das geschäftsunfähig ist, erklärt Richter Klaus Labandowsky im Gespräch mit unserer Zeitung. Er ist einer von drei Richtern am Betreuungsgericht Hof, die für Betreuungen zuständig sind. Dieses rechtliche Instrument ist eine Hilfe für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Rechtsgeschäfte oder einen Teil davon selbst zu regeln.