Hof - Seit Montag darf jeder Patient einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der Familienangehörigen - Ehegatte, Angehörige eines gemeinsamen Hausstandes, Lebenspartner, Geschwister oder einer weiteren festen Person - besucht werden. Minderjährige Patienten dürfen auch Besuche von den Eltern gemeinsam oder von Sorgeberechtigten empfangen. Auch Besuche zur Rechtsberatung oder aus seelsorgerischen Anlässen sind erlaubt. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig. Besucher müssen sich am Haupteingang anmelden. Eine namentliche Registrierung ist Pflicht. Der Zutritt ins Klinikum ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Patienten, die sich in Isolation befinden, dürfen keinen Besuch empfangen, sofern keine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegt. red
Hof Sana-Klinikum lockert Besuchsregelungen
Redaktion 11.05.2020 - 19:16 Uhr