Der Sender hatte sich gegen eine rechtliche Bewertung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gewehrt. Die hatte dem Radiosender Produkt-Platzierung in einem journalistischen Format vorgeworfen. Extra-Radio sah dies nicht so und wehrte sich. Das VG wies die Klage am Montag ab und bestätigte damit die Einschätzung der Landeszentrale. „Die Sendung wies maßgebliche Merkmale der Werbeabsicht auf“, sagte eine Sprecher des VG auf Nachfrage der Frankenpost. Konkret ging es um die Sendung „Gerys gut gelaunte Gäste“, die nach dem Radiomoderator und Sänger Gery Gerspitzer benannt ist. Mittlerweile heißt das Format „Gut gelaunte Gäste“.
Hof Schleichwerbung: "Extra-Radio" scheitert vor Gericht
Sören Göpel 26.09.2018 - 12:09 Uhr