Hof - Unter bestimmten Auflagen können aktive Sportschützen wieder mit dem Schießtraining beginnen. Es sind während des Schießtrainings Hygieneregeln einzuhalten. Die Aufsichten am Stand sind hinsichtlich der Regelungen unterwiesen und erkennen diese auch verpflichtend an. Jeder Sportler müsse entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) selbst zum Training mitbringen, heißt es in einer Mitteilung. Bei Ein- und Ausgang, Aufenthalt im Vorraum und dem Gang zu WC und Waschbecken ist MNB-Pflicht. Mit anderen Worten: Ohne MNB ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet. Bei Betreten der Schießanlagen sind die Hände zu desinfizieren. Bedienungseinrichtungen wie PC, Tresor und die fahrbare Wendeanlage sind ebenfalls zu desinfizieren, genauso Leihwaffen bei Abgabe und Rücknahme. Die Lüftungsanlagen sind bei Schießbeginn einzuschalten. Bei Ausübung der sportlichen Aktivität ist kein MNB erforderlich. Im 25-Meter-Stand und im 50-Meter-Stand können jeweils nur drei, im Zehn-Meter-Stand können vier Stände belegt werden. In den Vorräumen dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass der 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Im 25-Meter-Stand hat jeweils nur eine Person nach Anmeldung Zutritt; der Zugang ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht möglich. Jeder Schütze ist verpflichtet, sich in eine ausliegende Teilnehmerliste einzutragen. Der Aufenthalt in den Ständen ist auf 60 Minuten beschränkt. Wartemöglichkeiten sind in Gaststätte und Schützenhausgarten gegeben. red