Hof - Zur Begründung schreiben sie: "Die Notwendigkeit eines Radverkehrsbeauftragten wird von Jahr zu Jahr immer klarer. Die Stadt Hof arbeitet intensiv auf vielfältige Weise an einer Optimierung des Radverkehrs. Das Zusammenwirken von Stadtverwaltung, der entsprechenden Arbeitsgruppe Radverkehr sowie politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bedarf jedoch einer konkreten Koordination innerhalb der Verwaltung." Zwar hat die Stadt Hof auf Antrag der SPD-Fraktion mittlerweile einen Radverkehrsbeauftragten, allerdings verfügt dieser bisher über kein entsprechendes Kontingent an Arbeitsstunden." Allein dessen außerordentlichem Engagement sei es zu verdanken, dass es sich nicht um einen "Titel ohne Mittel" handelt. Es brauche aber einen hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragten, der sich zu 50 Prozent um den Radverkehr kümmert. Aufgaben sollten sein: die Verkehrsplanung unter Berücksichtigung des Radverkehrs, Ausarbeitungen von Plänen mit Schwerpunkt Radverkehrsinfrastruktur, Erarbeitung von Berichten und Beschlussvorlagen, Bearbeitung von Bürgeranfragen, die Funktion als Ansprechpartner für Bürger, die Erarbeitung eines Konzeptes zum Beitritt der "Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundli-cher Kommunen" und mehr. red