Hof Stadt Hof überschreitet Inzidenzwert von 35

Eine Laborantin hält einen Corona-Test in der Hand. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Von Mittwoch auf Donnerstag hat das Landratsamt Hof 23 neue Corona-Fälle gemeldet. Sieben Personen davon kommen aus der Stadt Hof, 16 aus dem Landkreis. Damit sind aktuell 19 Personen in der Stadt und 43 Personen im Landkreis Hof Corona-positiv.

 
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Hof - Die 7-Tages-Inzidenz liegt den Berechnungen des LGL zufolge bei 37,1 in der Stadt Hof und 31,65 im Landkreis Hof. Damit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Hof über 35. Das entspricht laut Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung der Stufe „gelb“.

1. Welche Regeln gelten für die Bürger der Stadt Hof?

  • Es dürfen sich maximal zehn Personen oder zwei Hausstände privat oder im öffentlichen Raum treffen
  • Dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen oder Kulturstätten
  • Eine Maskenpflicht gilt auch an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe sowie an Hochschulen
  • Ab 23 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde, sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen

2. Ab wann gelten die Regeln?

Auch wenn die Stadt Hof am Donnerstag den Wert von 35 auf 100.000 überschritten hat, werden die Regelungen nicht sofort wirksam. Sie treten am morgigen Freitag in Kraft.

3. Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?

Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Die Stadt muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gelten die Vorgaben der Stufe grün.

4. Warum liegt die Stadt Hof laut LGL über dem 7-Tage-Inzidenzwert von 35, laut dem Gesundheitsamt Hof aber darunter?

Rechtlich maßgeblich für das Ergreifen spezieller Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten ist die Listung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, der die Zahlen des LGL und des RKI zugrunde liegen. Dortige Abweichungen zu den Zahlen des Gesundheitsamts vor Ort basieren auf dem Meldeverfahren. Das Gesundheit Hof übermitteln die Zahlen tagesaktuell. Die Zahlen des LGL basieren auf der Eingabe in deren Datenbank.

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