Landkreis Hof - Fitnessstudios sind beliebt, doch nicht immer läuft alles reibungslos: Können Nutzer wegen eines Umzugs kündigen? Dürfen eigene Getränke mit ins Studio gebracht werden? Muss eine plötzliche Preiserhöhung einfach hingenommen werden? "Immer wieder kommt es vor, dass Fitnessstudios die Nutzung des Angebots in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden regeln", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Einige dieser Regelungen sind eindeutig nicht erlaubt." Die Verbraucherschützer haben es sich deshalb zum Ziel gesetzt, Probleme mit Fitnessstudios genauer unter die Lupe zu nehmen und gegen unlauteres Verhalten vorzugehen. Das geht aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern hervor. In einer bundesweiten Online-Umfrage erfassen sie ab sofort Beschwerden von Betroffenen. Verärgerte Kunden können ihre Erfahrungen bis zum 15. Oktober im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/fitnessstudio schildern.