Döhlau - Bei der Gemeinde und Bürgermeister Thomas Knauer sind Anfragen von Bürgern und Landwirten wegen der uneinheitlichen Straßenbeschilderung eingegangen. Besonders auf Flurbereinigungs- und Ortsverbindungsstraßen gibt es unterschiedliche Tonnagebeschränkungen von 3,5 Tonnen, 5 Tonnen, 5,5 Tonnen, 7,5 Tonnen, 10 Tonnen, 12 und 30 Tonnen. Wie die Verwaltung dazu erklärt, beruhen einige Beschränkungen auf den Höchstgrenzen für die Belastbarkeit von Brücken, zum Beispiel der Dorschenbachbrücke in Tauperlitz mit zehn Tonnen oder die Brücke in der Steinfahrt Döhlau-Tauperlitz mit fünf Tonnen. Hier können keine Ausnahmen erteilt werden. Die geringe Breite, die abschüssige Strecke und fehlende Gehsteige sind Gründe für eine Beschränkung an der Durchfahrt Kautendorf. Umfahrungen über die Kreisstraßen sind möglich. Dafür hat der Gemeinderat 2012 eine Beschränkung auf 7,5 Tonnen mit Zusatz "Anlieger frei" beschlossen.