Hofer Zoll greift ein Über 200.000 Euro Strafe für Transportunternehmer

red
  Foto: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Die Firma hat nicht den Mindestlohn gezahlt und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Selbst nach dem Strafbefehl zeigt sich der Unternehmer unbelehrbar.

 
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Hof - Einem „unbelehrbaren Transportunternehmer“ aus dem Raum Hof ist die wiederholte illegale Beschäftigung seiner Fahrer teuer zu stehen gekommen, wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt. Gegen den Unternehmer waren bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hof) gleich mehrere Anzeigen eingegangen. Der Geschäftsmann hatte der Mitteilung zufolge unter anderem seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnt. Er ließ sie auf Lohnansprüchen in Höhe von 64 000 Euro sitzen.

Die weiteren Ermittlungen durch die Hofer Zöllner brachten zutage, dass die Verantwortlichen der Firma in den Jahren 2017 und 2018 entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger übermittelt hatten. So ersparte sich der Unternehmer in 34 Fällen rund 28 000 Euro an Beiträgen.

Wegen der Unterschreitung des Mindestlohns verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von etwa 204 000 Euro, das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4000 Euro.

„Großen Eindruck hinterließen die verhängten Strafen bei dem Geschäftsmann allerdings nicht“, teilt der Zoll weiter mit: Als Zollbeamte kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollten, verweigerte der Unternehmer jegliche Mitwirkung. Wie sich herausstellte, war der Fahrer war wieder nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete den Geschäftsmann erneut 1500 Euro, darüber hinaus muss er ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro zahlen, weil er bei der Prüfung nicht mitgewirkt hatte.

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