Hof - Einem „unbelehrbaren Transportunternehmer“ aus dem Raum Hof ist die wiederholte illegale Beschäftigung seiner Fahrer teuer zu stehen gekommen, wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt. Gegen den Unternehmer waren bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hof) gleich mehrere Anzeigen eingegangen. Der Geschäftsmann hatte der Mitteilung zufolge unter anderem seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnt. Er ließ sie auf Lohnansprüchen in Höhe von 64 000 Euro sitzen.