Hohe Schäden Dem Fischotter geht’s an den Kragen

Von Jürgen Umlauft

Teichwirte fordern schnelle Lösungen, weil sie ihre Betriebe durch das Treiben der Tiere gefährdet sehen. Nun hat sich der Agrarausschuss im Landtag mit dem Thema befasst.

 
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Kleiner Räuber mit großem Appetit: der Fischotter. Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Der Agrarausschuss des Landtags hat mit großer Mehrheit den Weg für einen erleichterten Abschuss von Fischottern in Bayern geebnet. Auf Antrag von CSU und Freien Wählern forderte das Gremium bei Stimmenthaltung der AfD die Staatsregierung auf, die Grundlagen für rechtssichere und gerichtsfeste Entnahmebescheide zu schaffen. Möglich werden soll das vor allem in Regionen wie der Oberpfalz, wo der Fischotter den Teichwirten immer größere Schäden zufügt. Nach Angaben des Agrarministeriums wurden 2022 Fraßschäden in Höhe von 2,7 Millionen Euro gemeldet, 70 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Die Entnahme des Fischotters als vierte Säule des Fischottermanagements in Bayern sei die „einzig zielführende Maßnahme“, um den Teichwirten wirksam zu helfen, erklärte der CSU-Abgeordnete Klaus Steiner. Dafür brauche es gerichtsfeste Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Steiner forderte die rasche Umsetzung des Beschlusses, damit die erweiterten Entnahmemöglichkeiten noch heuer wirksam werden könnten.

Steiners CSU-Kollege Alexander Flierl ergänzte, für die Zukunft der Teichwirtschaft gerade in Ostbayern stehe die Uhr „auf kurz vor zwölf“. Mit Einzäunungs- und Entschädigungsregeln allein komme man nicht mehr weiter. Die Teichwirte warteten auf wirksame Lösungen, da sie sonst ihre Betriebe aufgeben würden. Keiner wolle den Fischotter ausrotten, betonte Flierl. Der aktuelle Bestand an Tieren erlaube es aber, mehr Entnahmen vorzunehmen, ohne den Bestand an sich zu gefährden.

AfD: „Hege mit der Büchse“

In einem zweiten Teil des Antrags forderten CSU und Freie Wähler dennoch die Ausweitung der Zaunbauförderung als flankierende Maßnahme in Einzelfällen. Dies sei erforderlich, da nach dem Bundesnaturschutzrecht der Abschuss von Fischottern nur dann erlaubt werden kann, wenn „ernste fischereiwirtschaftliche Schäden“ vorliegen und alternative Schutzmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind. Grüne, SPD und FDP stimmten dem Antrag der Regierungsfraktionen als „Signal an die Teichwirte“ zu.

Die AfD enthielt sich, weil sie den Antrag für nicht zielführend hielt. Sie schlug eine Änderung der Artenschutzausnahmeverordnung vor, um – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Tötung von Fischottern im Umkreis von 200 Metern zu Gewässern zuzulassen. Statt der stärkeren Förderung des Zaunbaus brauche es wie im Wald die „Hege mit der Büchse“, erklärte der AfD-Abgeordnete Andreas Winhart. Dem widersprachen die anderen Fraktionen. Der Vorschlag der AfD, das Problem am Naturschutzgesetz vorbei über den Verordnungsweg zu lösen, schaffe nicht die nötige Rechtssicherheit für weitere Entnahmen. Das bestätigte auch eine Sprecherin des für den Artenschutz zuständigen Umweltministeriums.