Doch warum hat die Behörde die von ihr selbst als „erheblich“ beschriebenen Mängel nicht öffentlich gemacht ? Nach Ansicht der Kontrolleure gab es dafür keine gesetzliche Handhabe: „Sämtliches im relevanten Zeitraum produzierte Malz befand sich noch in der Mälzerei. Schon deshalb, weil eine Veröffentlichung von Verstößen produktbezogen zu erfolgen hat.“ Zudem handle es sich bei dem Malz um ein Zwischenprodukt, das an Brauereien und nicht an Endverbraucher ausgeliefert werde. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ziele jedoch darauf ab, dem Verbraucher fundierte Kauf- und Konsumentscheidungen zu ermöglichen. Eine Veröffentlichung eines Verstoßes unter Nennung der Mälzerei und des Malzes hätte in diesem Fall deshalb keine Beeinflussung der Verbraucherentscheidung zur Folge, findet die KBLV.
Mittlerweile hat die Behörde Teile der Produktion wieder freigegeben. „Weitere Bereiche sind noch gesperrt und können erst nach einer behördlichen Kontrolle durch die KBLV wieder freigegeben werden. Es obliegt dem Betrieb, wann er die entsprechenden Maßnahmen abschließt“, so die Kontrolleure.
Die KBLV ist seit dem 1. März 2020 die für den Betrieb zuständige Lebensmittelkontrollbehörde. Vorher war nach den gesetzlichen Vorgaben das Landratsamt Kulmbach zuständig. Dieses hatte zuletzt einen Monat vor Übergang der Zuständigkeit eine Betriebskontrolle durchgeführt durch zwei fachkundige Lebensmittelkontrolleure. Bei den Kontrollbeamten habe es sich jeweils um ausgebildete Brauer und Mälzer mit abgeschlossenen Studium zum Lebensmittelverarbeitungstechniker gehandelt. Das Landratsamt räumt gegenüber unserer Zeitung ein, dass bei dieser Kontrolle wie bereits einige Monate zuvor „betriebsartspezifische Mängel festgestellt“ worden seien. Die seien aber weit weniger schwerwiegend gewesen als auf den aktuellen Fotos. „Eine Betriebsschließung oder Vernichtung der produzierten Ware kam nach den damaligen Prüfungen nicht in Betracht“, heißt es aus dem Landratsamt.