Final abgewiesen wurden damals aber nur die Klagen von 25 Einzelpersonen, die sich dem Bund für Geistesfreiheit und seiner Klage angeschlossen hatten. Weil der Verwaltungsgerichtshof die Revision der religionskritischen Vereinigung zum Bundesverwaltungsgericht aber zuließ, geht es dort nun in die nächste Instanz.
„Was die Menschen persönlich glauben, welchem Gott sie vertrauen, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, das ist ihre ganz persönliche, private Entscheidung“, betont Tammelleo. „Bei der Religions- und Glaubensfreiheit handelt es sich um eine Errungenschaft, die mühsam und langwierig genug von couragierten Menschen für alle erkämpft worden ist.“ Was jemand glaube und ob überhaupt, dass dürfe „in einem demokratischen Rechtsstaat keine Rolle spielen“, sagte sie. „Schließlich leben wir hierzulande nicht in der Türkei oder im Iran.“
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Sicht der Vorinstanz bestätigen und die Klage abweisen, muss das aus Sicht des bfg noch nicht das Ende sein. „Es ist klar: wenn wir eine solche Klage erheben, dann müssen wir durch alle Instanzen gehen können und wollen“, sagt Tammelleo. „Wenn wir in Leipzig unterliegen, so ist die Zuversicht dann nur temporär ein wenig gebrochen. Dann wird es doch wohl möglich sein, mit diesem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“