Hof - Alle, die in der Gesundheitsbranche tätig sind, müssen ab Mitte März vollständig gegen Covid-19 geimpft sein oder einen Genesenen- Status vorweisen. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind möglich. Die Mehrheit der im Gesundheitswesen Beschäftigten ist geimpft. Wie es aber für ungeimpfte niedergelassene Ärzte und Zahnärzte und ihr Personal weitergeht, ist aktuell noch unklar. Auch offen ist die Frage, ob Praxen schließen müssen, wenn der Betrieb aufgrund von fehlenden – ungeimpften – Mitarbeitern nicht aufrechterhalten werden kann.