Der Freistaat erweitert seine Corona-Hilfen für Schausteller und Marktkaufleute. Diese erhalten den fiktiven Unternehmerlohn von 1500 Euro im Monat nun nicht nur für ausgefallene Weihnachtsmärkte, sondern rückwirkend auch für abgesagte Volksfeste. Die Hilfsgelder können für insgesamt bis zu zehn Monate beantragt werden, wenn im Zeitraum von Januar bis Oktober 2021 mindestens für fünf Monate ein Umsatzrückgang um 50 Prozent im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nachgewiesen werden kann. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freier Wähler) versprach den Unternehmen eine „unbürokratische Nachweispflicht“. Antragsberechtigt sind Marktleute, mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu zehn Millionen Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Mai.