Ist der Marktleiter dagegen, etwa weil sich Kunden belästigt fühlen, kann er von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot erteilen. „Dazu muss er sie aber direkt ansprechen.“ Halten sie sich nicht an das Verbot, kann die Polizei tätig werden, weil es sich dann um Hausfriedensbruch handelt.
Die Beamten können auch prüfen, ob der Sammler falsche Tatsachen vorspiegelt, also in diesem Fall das Geld in Wahrheit nicht für Taubstumme verwenden wird. „Hier wäre ein Betrug zu prüfen“, so Urban. Sollte der Sammler die Kunden bedrängen, indem er ihnen den Weg versperrt oder sie an der Jacke zieht, kommt man laut Polizeichef in den Bereich „Nötigung“. Die Bitte um eine Spende sei jedoch grundsätzlich nicht verboten. Urban rät dennoch zur Vorsicht: Er selbst würde nichts unterschreiben und keine persönlichen Daten herausgeben.
Nicht mehr zu sehen
Aus dem Rewe-Markt ist zu erfahren, dass die Mitarbeiter über die Vorfälle informiert sind und die Augen offen halten. Mehrere Kunden haben sich gemeldet und geschildert, dass der vermeintliche Spendensammler „extrem aufdringlich“ sei. Das Problem: Sobald ihn ein Mitarbeiter ansprechen wolle, flüchte er und sei nicht mehr zu sehen. Das sei schon fast gespenstisch. Die Pressestelle des Netto-Discounters teilt mit, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe. „Die Situation wurde vor Ort unmittelbar geklärt.“
Carola Schwappacher, die ja noch den zweiten Vorfall vor dem Discounter erlebt hat, findet es dreist, dass der Sammler und seine Kumpane im schwarzen Audi so oft am selben Ort auftauchen. Grundsätzlich sei sie ein Mensch, der hilft. Nun will sie verhindern, dass Leute wie sie mit ihrer guten Tat Betrüger statt Bedürftige unterstützen.