Wer einen Gegenstand, der für die Allgemeinheit zur Verfügung steht, beschädigt, begeht nach dem Gesetzbuch eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Und da ein Mülleimer für die Allgemeinheit gedacht ist, handelt es sich bei der Beschädigung desselben genau um dieses Delikt.
In Marktredwitz Hohe Geldstrafe für Frust-Kick im Suff
Herbert Scharf 22.12.2022 - 16:10 Uhr