In Marktredwitz Wie man im Winter richtig räumt

Lange wird es nicht mehr dauern, bis wieder Schnee auf den Gehwegen liegt. Diesen gilt es, von jenen Wegen wieder wegzuräumen. Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Darüber klärt die Stadt Marktredwitz Haus- und Grundstücksbesitzer auf. Denn für diese gibt es in der kalten Jahreszeit einiges zu beachten.

 
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So langsam wird es ziemlich zapfig in Marktredwitz – der Winter ist da. Und damit auch die Minusgrade, die nicht mehr lange auf sich warten lassen. Und mit Minusgraden gehen wiederum Schnee, Eis und Glätte einher. Und für Haus- und Grundstücksbesitzer gibt es in dieser kalten Jahreszeit wieder einiges zu beachten, wie die Stadt Marktredwitz in einer Pressemitteilung hinweist. Die Vorschriften der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“ gibt es demnach zu beachten.

„Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht für Gehbahnen eine Räum- und Streupflicht. Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gilt die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze“, heißt es in der Mitteilung. Diese Verpflichtung gelte auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden sei. Die Sicherungsflächen seien bei Schnee und Glättebildung durch Räumen und Streuen auf eigene Kosten in einem sicheren Zustand zu halten.

Keine spitzen Werkzeuge

Weiter schreibt die Stadt: „Die Gehbahnen sind gründlich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Splitt, Sand und – soweit in Ausnahmefällen erforderlich – auch mit Tausalz (jedoch nicht mit ätzenden Stoffen) zu bestreuen.“ Bei der Beseitigung von Schnee und Eis dürfe man außerdem keine ungeeigneten – namentlich spitze Werkzeuge – verwenden. Flächen seien an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr verkehrssicher zu halten, sodass diese ohne Gefahr benutzbar sind. Wenn nötig, müsse man auch mehrmals am Tag Räum- und Streuarbeiten vornehmen.

Und wohin mit dem geräumten Material? „Ablagerungen von Schnee und Eis haben so am Rand der Geh- und Fahrbahn zu erfolgen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird und Schneewasser ungehindert abfließen kann.“ Hydrantendeckel, Schieberklappen der Gas- und Wasseranschlüsse, Straßenrinnen und Wassereinläufe seien unbedingt von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Tauwetter sei Schneematsch auf Gehwegen sofort zu entfernen. Auf keinen Fall dürfe man zusätzliche Schneemengen von Dächern, Höfen oder Vorgärten auf einer öffentlichen Straße oder am Fahrbahnrand ablagern. „Es ist Sache der Anlieger, für die Abfuhr der Schneemengen von eigenen Grundstücken zu sorgen oder diese dort zu belassen“, betont die Stadt Marktredwitz.

Streukästen nur im Notfall nutzen

Die Verantwortlichen weisen auch darauf hin, dass man Streumaterial aus den Streukästen der Stadt Marktredwitz nur in Notfällen entnehmen darf. Verboten ist ferner das Rodeln und Schlittschuhlaufen auf öffentlichen Verkehrswegen oder Plätzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Polizei und die Verantwortlichen des Winterdienstes der Stadt Marktredwitz werden den Vollzug der Gemeindeverordnung laut der Pressemitteilung überwachen.

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