In Wunsiedel Zwei Straßen freigegeben

red
Freigabe der Dr.-Friedrich-Heß-Straße durch, (vorne von links) Alexander Anwohnern. Foto: Stadt Wunsiedel

Zwei Baustellen weniger gibt es nun in Wunsiedel. Im Stadtgebiet sind die Dr.-Friedrich-Heß-Straße und die Richard-Wagner-Straße wieder befahrbar.

 
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Aufatmen bei Anwohnern der Dr.-Friedrich-Heß- und der Richard-Wagner-Straße. Beide Straßen sind nach längerer Bauzeit wieder für den Verkehr freigegeben worden. „Durch die Sanierung beider Straßen ist die Verkehrssicherheit wieder hergestellt und auch die Verkehrsqualität wesentlich verbessert“, erläuterte Bürgermeister Nicolas Lahovnik laut einer Pressemitteilung der Stadt die Maßnahmen bei der offiziellen Freigabe.

Gehweg und barrierefreie Übergänge

Auf einer Gesamtlänge von 170 Metern und mit einer Straßenbreite von 5,25 Meter wurde die Dr.-Friedrich-Heß-Straße im Wunsiedler Norden im Vollausbau saniert. Dabei entstanden ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von zwei Metern sowie barrierefreie Übergänge. Aufgrund erheblicher Schäden war diese Maßnahme zwingend erforderlich geworden. Vorab hatte das WUN Infrastruktur KU bereits 2022 den Kanal und die Leitungen ertüchtigt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 950 000 Euro, davon entfallen 530 000 Euro auf den Straßenbau. In nur dreieinhalb Monaten war die Straße fertiggestellt, die Bauzeit konnte somit um sechseinhalb Wochen verkürzt werden.

Neue Bäume und Parkplätze

Ebenso im Vollausbau wurde die Richard-Wagner-Straße, zwischen der Kemnather Straße und der Ludwigstraße, saniert. Insgesamt wurden 135 Meter Straße neu gebaut, barrierefreie Übergänge geschaffen, neue Bäume gepflanzt sowie beidseitig neue Parkplätze angelegt. Die Bauzeit wurde auf dreieinhalb Monate verkürzt. Kanal- und Leitungsbau waren bereits 2022 durch das WUN Infrastruktur KU realisiert worden. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 915 000 Euro, davon entfallen 600 000 Euro auf den Straßenbau.

Gefördert wurden die Sanierungen mit jeweils 89 Prozent durch das Bayerische Finanzausgleichsgesetz und mit 40 Prozent der Kanalbau nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben.

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