LKA: Tests "bislang rechtskonform"
Datenschützer Petri betonte im Januar, die Polizei dürfe "nicht im Vorgriff auf eine möglicherweise kommende (oder auch nicht kommende!) gesetzliche Verarbeitungsbefugnis beginnen, eine Anwendung mithilfe von personenbezogenen Daten zu testen". Auch aus der Landtags-Opposition kam scharfe Kritik an den Tests mit Daten echter Menschen.
Innenministerium und Landeskriminalamt verteidigten das Vorgehen nach der Prüfung von Petris Schreiben. Das LKA teilte mit, die Tests seien "bislang rechtskonform" gewesen und würden "auch weiterhin" in Einklang mit geltendem Recht laufen. Als Gesetzesgrundlage habe das bayerische Datenschutzgesetz bisher ausgereicht.
Die Informationen zu echten Menschen seien nur dazu verwendet worden, zu testen, ob das neue Programm auf die großen Datenmengen in den verschiedenen Datenbanken der Polizei zugreifen kann. Es sei dabei ausschließlich um die "Überprüfung der technischen und fachlichen Funktionsfähigkeit" der Software und die "Gewährleistung der Informationssicherheit" gegangen, betonte ein LKA-Sprecher. Analysiert habe das Programm die Daten bei den Tests nicht.
Programm kann Daten erst seit März analysieren
Die Verknüpfung und Analyse der Daten - einer der größten Kritikpunkte des Landesdatenschutzbeauftragten an den Tests - sei erst seit 11. März überhaupt möglich, weil diese Funktionen zuvor noch gar nicht fertig entwickelt gewesen seien, sagte ein LKA-Sprecher. Für diese Analyse-Tests würden aber keine personenbezogenen Daten verwendet. Der Testbetrieb sei notwendig, um das Programm nach der geplanten Gesetzesänderung möglichst schnell einsatzbereit zu haben.