Hof - Der Landkreis Hof hat am Dienstag den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten im Landkreis Hof seit Donnerstag die Regelungen der Verordnung des Freistaats Bayern nicht mehr, die an eine Inzidenz über 35 geknüpft sind, wie das Landratsamt Hof mitteilt. Das bedeutet vor allem, dass die 3G-Regelung entfällt. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber brauchen demnach keine Impfnachweise, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen, da diese für geschlossene Räume bei einer Inzidenz von 35 und darunter nicht verpflichtend sind. Alle Informationen finden sich auf der Homepage www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren. red