Da der Buß- und Bettag nach wie vor ein kirchlicher Feiertag ist, gilt auch in Baden-Württemberg ein Tanzverbot. Nach dem Feiertagsgesetz sind „öffentliche Tanzunterhaltungen“ von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. Das gilt übrigens auch für Vereinsfeste oder geschlossene Gesellschaften.
Muss ich am Buß- und Bettag arbeiten?
Menschen, die der evangelischen Kirche angehören, müssen am Buß- und Bettag übrigens nicht arbeiten, sie haben ausdrücklich das Recht, „von der Arbeit fernzubleiben, soweit nicht betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen“. Der Arbeitgeber muss für diesen Tag keinen Lohn bezahlen, weitere Nachteile dürfen den Beschäftigten „aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen“.
Die Gesetzgebung sieht zudem vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Schülerinnen und Schüler an einem Gottesdienst teilnehmen können. Auch dafür muss nicht extra Urlaub eingereicht werden, der Lohn wird aber entsprechend gekürzt.
Warum gibt es den Buß- und Bettag noch?
Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht den Buß- und Bettag auch als Feiertag, der dazu dient, „über gesellschaftliche Irrtümer nachzudenken“. Im vergangenen Jahr nutzen Kirchenvertreter den Tag, um auf die zunehmende Spaltung der Gesellschaft aufmerksam zu machen. Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, warb für mehr Fehlerfreundlichkeit und Barmherzigkeit im Alltag