Diesen Beschluss bestätigte das EU-Gericht und wies die Klagen ab. Diese seien teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Der Anwalt von Nexovation, Matthias Nordmann, kommentierte: "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Ausführungen nicht gefolgt ist und unsere Klage abgewiesen hat. Wir hatten einen anderen Ausgang erhofft." Man werde nun die Begründung des Gerichts sorgfältig prüfen und "die Einlegung von Rechtsmitteln abwägen".
Auch der Sprecher des Vereins "Ja zum Nürburgring", Dieter Weidenbrück, zeigte sich enttäuscht: "Wir hätten uns sehr gerne ein positives Ergebnis erhofft." Auch sein Verein will Rechtsmittel prüfen. "Dafür haben wir eine Frist von zwei Monaten", fügte Weidenbrück im EU-Gericht in Luxemburg hinzu.