Bayreuth/Kulmbach - Das Urteil des Landgerichts Bayreuth im Rechtsstreit zwischen Landtagsabgeordneter Inge Aures und der Baugenossenschaft in Kulmbach ist gesprochen. Vorsitzende Richterin Dr. Gudrun Schmid hat die Klage von Aures abgewiesen. Sie ist der Meinung, dass unter anderem die von Baugenossenschaftsvorstand Udo Petzoldt im Alleingang angesetzten Wahlen von sechs neuen Aufsichtsratsmitgliedern ohne eine Präsenzveranstaltung nicht rechtens gewesen sind. Inge Aures war Aufsichtsratsvorsitzende der Baugenossenschaft, bis deren Vorstand Udo Petzold eine Erweiterung des Gremiums umsetzte. Seither ist Gerhard Götz aus Neudrossenfeld die neue Nummer 1 in diesem Gremium. Inge Aures ist nur noch Mitglied. Diese Beschlüsse hat sie angefochten. Ihrer Meinung nach war all das nicht rechtens, unter anderem, weil schon die Einladung durch Vorstand Petzoldt allein nicht der Satzung der Genossenschaft entsprochen habe . Doch die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht in Bayreuth bewertete das anders und gab unter anderem das Covid-19-Gesetz als Grundlage an.