Kleinanzeigen, Mädchenflohmarkt und Co. Was tun, wenn das Geld nicht ausbezahlt wird?

Chiara Joos

Wer gebraucht kauft, der handelt nachhaltig und ist meist auch günstiger dran. Doch wie zuverlässig sind Online-Plattformen wie Kleinanzeigen, Mädchenflohmarkt und Co?

 
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Wenn Geld oder Waren nicht ankommen, dann greift bei Gebrauchtwarenbörsen häufig der Käuferschutz. Das kostet allerdings einen Aufpreis. Foto: imago/MiS/Cathrin Müller/M.i.S.

Gebrauchwarenbörsen wappnen sich gegen Betrüger: Vor allem eigene Bezahlmethoden sollen Internetdienste wie Kleinanzeigen und Vinted sicherer machen. Das sogenannte „Sicher bezahlen“-System soll Käufer und Verkäufer vor Abzocke schützen.

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Das funktioniert so: Der Käufer überweist das Geld an einen Zahlungsdienstleister wie die Online Payment Platform (OPP) von Kleinanzeigen. Der Zahlungsdienstleister teilt daraufhin dem Verkäufer mit, dass die Zahlung eingegangen ist. Der Verkäufer verschickt die Ware. Erst nach Ankunft und Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Ware zahlt OPP das Geld aus.

Es fallen Gebühren von 35 Cent und 4,5 Prozent des Kaufpreises an. Bei Vinted werden pro Kauf 70 Cent und fünf Prozent des Artikelpreises fällig. Doch damit sind die Käufer für ein paar Fälle abgesichert: Wenn der Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, dann greift der Käuferschutz.

Nicht überall funktioniert das „Sicher bezahlen“-System reibungslos

Trotz sicherer Zahlungsabwicklung gaben in den vergangenen Monaten zahlreiche Nutzer der Online-Plattform Mädchenflohmarkt an, ihr Geld für verkaufte Ware erst mit großer Verzögerung oder teilweise gar nicht erhalten zu haben. Nach einer Warnung der Verbraucherzentrale, die Plattform nicht zu nutzen, wurde im Juni bekannt, dass das Unternehmen zunächst Insolvenz angemeldet hatte. Am 1. August hat Momox- Gründer Christian Wegner über eine seine Beteiligungsgesellschaften den Dienst aus der Insolvenz übernommen.

Auch wenn das Geld für verkaufte Ware an Privatpersonen nicht ankommt, greift in vielen Fällen der Käuferschutz. Bei Mädchenflohmarkt ist die Verkaufsplattform selbst der Schuldner. Wer per Vorkasse oder via Paypal einkauft, ist nicht vom Käuferschutz abgedeckt – und bleibt im Zweifel auf seinen Kosten sitzen.

Mehr dazu im Video:

Was tun, wenn das Geld nicht kommt?

Die Verbraucherzentrale rät den Nutzern der Verkaufsplattformen dazu, zunächst eine Frist für die Zahlung des Geldes festzulegen. Wenn diese Frist abläuft und keine Zahlung erfolgt, empfehlen Verbraucherschützer eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und online ein Mahnverfahren einzuleiten.

Die Betreiber von Mädchenflohmarkt hatten sich im März auf Anfrage von „RTL“ zu den Vorwürfen geäußert. „Wir bei Mädchenflohmarkt garantieren, dass wir allen unseren Verkäuferinnen ihren Erlös vollständig auszahlen. Derzeit benötigen wir jedoch mehr Zeit für Auszahlungen, als es uns und unseren Verkäuferinnen lieb ist – dafür entschuldigen wir uns.“ Es habe bisher keine Ausfälle bei den Auszahlungen gegeben, und das werde auch so bleiben.

Verkäufer, die noch auf ihr Geld warten, können sich in die Insolvenztabelle eintragen. Wie das funktioniert, wird auf dieser Website beschrieben.