König schreibt an Minister Ärger um gesperrte Hauptverkehrsadern

Der Hofer Ortsteil Haidt wird wegen des Ausbaus der B 173 wohl nächstes Jahr monatelang gesperrt. Foto: Thomas Neumann/Thomas Neumann

Werden wichtige Straßen saniert und deshalb vollgesperrt, ist das eine Belastung für den Straßenverkehr. Alexander König fordert nun Lösungen für halbseitige Sperrungen. Dem steht oft der Arbeitsschutz auf den Baustellen dagegen.

 
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Am Beispiel des Hofer Ortsteils Haidt entzündet sich eine Debatte über Sanierung wichtiger Straßen unter Vollsperrung. CSU-Landtagsabgeordneter Alexander König hat nun einen Fragenkatalog an Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreuter geschrieben. Dass wichtige wichtige Straßenzüge unter Vollsperrung saniert werden, erhitzt die Gemüter in der Region, betont Alexander König. Aktuellstes Beispiel ist, wie berichtet, die ab Frühjahr 2023 geplante sechsmonatige Sperrung der B 173 in Haidt, um dort den Vollausbau samt Geh- und Radweg vornehmen zu können. König hatte laut seiner Mitteilung schon vor einigen Wochen dem Verkehrsminister geschrieben und gefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Staatsstraßen unter halbseitiger Sperrung gebaut werden können. „Staatsstraßen dienen den Menschen in unseren Städten und Gemeinden als wichtige Verkehrsadern.“

Der Minister verweist laut König auf den „Interessenskonflikt zwischen weitgehender Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs auf der einen und den Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie des Baustellenpersonals auf der anderen Seite“. Demnach müssten sich die Staatlichen Bauämter an Gesetze halten, die die Mitarbeiter auf den Baustellen schützen. Dazu gehört – neben vielem anderen zum Beispiel ein Abstand von drei Metern zum vorbeifließenden Verkehr, und bei einer halbseitigen Ausführung muss nach der Umlegung des Verkehrs auf die bereits sanierte Seite eine Mindestbreite von 4,25 Meter sichergestellt sein. Laut Ministerium braucht man für eine wechselseitige Sanierung einer Staatsstraße bei in der Regel eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Metern. Richtlinien ließen auch Ausnahmen zu, wenn Mindestbreiten nicht eingehalten werden können. „So könnte zum Beispiel die zulässige Geschwindigkeit weiter reduziert oder temporär die Fahrbahn für den vorbeifließenden Straßenverkehr verbreitert werden. Denkbar wäre auch, nur den Lkw-Verkehr abzuleiten und über geeignete Strecken umzuleiten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Laut dem Minister haben die Bauämter dabei einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Alexander König gibt sich damit nicht zufrieden und hat sich erneut ans Ministerium gewandt mit weiteren Fragen: Unter anderem will er wissen, welche Bauämter in den vergangenen fünf Jahren welche Maßnahmen unter Vollsperrung gebaut haben, ob die Sperrungen mit den Gemeinden und Landratsämtern und Polizei vorab besprochen wurden, ob es Beschwerden aus der Bevölkerung gibt und welche Unfälle mit Personenschaden sich zuletzt auf Baustellen ohne Vollsperrung ereignet haben.

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