Wird auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben?
Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wies Lauterbach zurück. Um dies zu tun, müsse gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden. „Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen.“
Er selbst hätte zwar „kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben“, argumentiert Lauterbach. „Aber ich halte mich an Abmachungen.“
Was bedeutet die Entwicklung für die Beitragszahler der GKV?
Für Beitragszahler bedeutet das: Auch im Jahr 2024 müssen Kassenpatienten für maximal 4987,50 Euro pro Monat Beiträge zahlen – im Jahr also insgesamt 59 850 Euro. So hoch ist seit 1. Januar 2023 die Beitragsbemessungsgrenze. Alles darüber ist beitragsfrei.
Auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig, darüber liegende Einkünfte sind beitragsfrei. Wer mit seinem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Info: Vor- und Nachteile einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Beiträge Bei GKV richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen, bei der PKV sind allein Alter und Gesundheitszustand ausschlaggebend. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die seit 1. Januar 2023 bei 59 850 Euro jährlich liegt. Alles darüber ist beitragsfrei.
Wechsel Wer sich für die PKV entscheidet, ist oft lebenslang an sie gebunden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen oder nur schwer möglich.
Familienstand Für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann es unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Erkrankungen Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können zu Risikozuschlägen und -ausschlüssen oder einem höheren Beitrag führen.
Einsparungen Das Geld, das man in jungen Jahren durch die PKV-Beiträge spart, sollte man fürs Rentenalter zurückgelegen. Denn dann steigen die Beiträge definitiv deutlich – auch mit Eintritt ins Rentenalter.