Kreis Kulmbach Nur geringe Gefahr für Singvögel

Für viele Menschen im Winter selbstverständlich: die Vogelfütterung. Die, sagt der LBV, ist trotz Vogelgrippe problemlos. Das Rotkehlchen (Foto) und seine gefiederten Freunde freuen sich über das Futter. Foto: Ingo Ritscher/LBV

Die Geflügelpest hat auch in Bayern dazu geführt, dass Wildvögel nicht gefüttert werden dürfen. Der LBV weist jetzt darauf hin, dass das Verbot für Singvögel nicht gilt.

 
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Kulmbach - Wie jedes Jahr im Herbst und Winter macht die Geflügelpest – landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet – wieder von sich reden. Verschiedene Wildvögel, darunter Reiher und Schwäne und sogar eine kleine Hobbygeflügelhaltung im Gemeindegebiet von Neudrossenfeld waren Anfang dieses Jahres im Landkreis Kulmbach von der Geflügelpest betroffen gewesen. Im März musste um den betroffenen Betrieb für einige Zeit sogar ein Sperrbezirk eingerichtet werden. Mittels einer Allgemeinverfügung hatte das Landratsamt damals für Wildvögel im Sinne der Geflügelpestverordnung ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel erlassen, aber darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel handelt. Doch das Fütterungsverbot hat Verunsicherung ausgelöst. Viele fragen sich, ob darin auch die Singvögel eingeschlossen sind. Auch den bayerischen Naturschutzverband LBV erreichen vermehrt Nachfragen, berichtet jetzt die Organisation. Die Fragen, die sich die Menschen stellen: Darf ich noch Vögel füttern? Können sich meine Haustiere anstecken? Oder sogar ich selbst?

„Die Vogelgrippe ist gefürchtet, weil sie hohe Verluste bei Nutzgeflügel verursachen kann. Aber für Menschen, Haustiere oder Singvögel sind die bei uns kursierenden Virustypen meist keine größere Gefahr“, sagt LBV-Biologe Torben Langer. Dennoch sollten Vogelfutterstellen im Garten stets sauber gehalten werden. Wer beim Spaziergang tote Wasservögel entdeckt, sollte diese bitte dem Veterinäramt melden.

„Nicht jede Vogelart ist gleich anfällig für die Geflügelpest“, erläutert Torben Langer. Erkrankungen treten vor allem bei Wasservögeln, wie Schwänen, Gänsen, Enten und Möwen sowie bei Hühnervögeln auf, vereinzelt auch bei Greifvögeln und Eulen. „Die im Umfeld des Menschen lebenden Singvögel, das Rotkehlchen in der Hecke oder der Spatz am Futterhaus, spielen in der Virusverbreitung keine Rolle“, betont der LBV-Experte.

Falls sich die Erkrankung in Bayern weiter ausbreiten sollte, bestehe für die Bürger also kaum Gefahr, mit dem Virus in Kontakt zu kommen. „Die Ausbrüche der letzten Wochen in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land gehen zwar auf den für den Menschen potenziell gefährlicheren Virustyp H5N1 zurück, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen besteht im Normalfall aber nur bei intensivem Kontakt mit infizierten Vögeln“, erklärt Langer.

Geflügelhalter sollten sich deshalb unbedingt an die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen halten. Für die meisten Menschen bedeute das also keine Gefahr und auch keine Einschränkungen für die Vogelfütterung im heimischen Garten. Der LBV rät trotzdem dazu, die üblichen Hygieneratschläge zu berücksichtigen. „Futterhäuser sollten regelmäßig gereinigt werden oder noch besser durch Futtersäulen ersetzt werden. So kann man auch die Verbreitung anderer Infektionskrankheiten, die für Singvögel gefährlich sind, über die Fütterung verhindern“, rät der LBV-Experte. Auch sollte man den Kontakt zu Vogelkadavern vermeiden und entsprechende Funde, vor allem von toten Wasservögeln, bei den örtlichen Veterinärämtern melden. Hundehalter ruft der LBV dazu auf, ihre Tiere insbesondere in Wassernähe an der Leine zu führen, wenn in der Region Fälle von Geflügelpest auftreten. „Das Risiko, dass sich Hunde anstecken, ist gering, konnte aber in sehr seltenen Fällen bereits nachgewiesen werden. Hunde könnten auch tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel aufscheuchen. Beides würde zur Weiterverbreitung des Virus beitragen“, sagt Torben Langer.

Erich Schiffelholz von der Kulmbacher Kreisgruppe des LBV macht ebenfalls deutlich, dass man zwischen Wasservögeln und Singvögeln unterscheiden muss. Jetzt Enten, Gänse oder Schwäne zu füttern sei nicht erlaubt und auch nicht ratsam. An Futterstellen komme es zu Gruppenbildungen und damit leider auch zu einem erhöhten Risiko für die Tiere. Bei den Singvögeln bestehe kaum Gefahr. Allerdings rät Schiffelholz, zu überlegen, ob man das herkömmliche Futterhäuschen nicht durch eine Säule ersetzt. Die sei hygienischer, auch wenn das klassische Futterhäuschen schöner anzuschauen sein mag. Und noch eine Bitte hat der Kulmbacher Vogelschützer: „Vielleicht sollte man im Moment die Vögel etwas aufmerksamer beobachten und darauf achten, ob die Tiere krank wirken. Wenn das der Fall sein sollte, ist es gut, das sofort zu melden.“ Mehr Informationen zum Thema hat der LBV auf seine Homepage im Internet zusammengestellt: www.lbv.de/vogelgrippe.

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