Kulmbach - Wie jedes Jahr im Herbst und Winter macht die Geflügelpest – landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet – wieder von sich reden. Verschiedene Wildvögel, darunter Reiher und Schwäne und sogar eine kleine Hobbygeflügelhaltung im Gemeindegebiet von Neudrossenfeld waren Anfang dieses Jahres im Landkreis Kulmbach von der Geflügelpest betroffen gewesen. Im März musste um den betroffenen Betrieb für einige Zeit sogar ein Sperrbezirk eingerichtet werden. Mittels einer Allgemeinverfügung hatte das Landratsamt damals für Wildvögel im Sinne der Geflügelpestverordnung ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel erlassen, aber darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel handelt. Doch das Fütterungsverbot hat Verunsicherung ausgelöst. Viele fragen sich, ob darin auch die Singvögel eingeschlossen sind. Auch den bayerischen Naturschutzverband LBV erreichen vermehrt Nachfragen, berichtet jetzt die Organisation. Die Fragen, die sich die Menschen stellen: Darf ich noch Vögel füttern? Können sich meine Haustiere anstecken? Oder sogar ich selbst?