Geflügelhalter sollten sich deshalb unbedingt an die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen halten. Für die meisten Menschen bedeute das also keine Gefahr und auch keine Einschränkungen für die Vogelfütterung im heimischen Garten. Der LBV rät trotzdem dazu, die üblichen Hygieneratschläge zu berücksichtigen. „Futterhäuser sollten regelmäßig gereinigt werden oder noch besser durch Futtersäulen ersetzt werden. So kann man auch die Verbreitung anderer Infektionskrankheiten, die für Singvögel gefährlich sind, über die Fütterung verhindern“, rät der LBV-Experte. Auch sollte man den Kontakt zu Vogelkadavern vermeiden und entsprechende Funde, vor allem von toten Wasservögeln, bei den örtlichen Veterinärämtern melden. Hundehalter ruft der LBV dazu auf, ihre Tiere insbesondere in Wassernähe an der Leine zu führen, wenn in der Region Fälle von Geflügelpest auftreten. „Das Risiko, dass sich Hunde anstecken, ist gering, konnte aber in sehr seltenen Fällen bereits nachgewiesen werden. Hunde könnten auch tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel aufscheuchen. Beides würde zur Weiterverbreitung des Virus beitragen“, sagt Torben Langer.