Kritik Kreil fordert Bejagung des Fischotters

red
Auf die großen Schäden, die der Fischotter in den Teichen anrichtet, weist der stellvertretende Landrat Wolfgang Kreil hin. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Soeren Stache

Der stellvertretende Landrat weist auf die enormen Schäden für die Teichwirte hin. Er sieht die bayerische Staatsregierung in der Pflicht.

 
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Auf die hohen Schäden, die Fischotter verursachen, weist Wolfgang Kreil, stellvertretender Landrat und selbst Teichbesitzer, hin. In seiner Stellungnahme bezieht er sich auf den Artikel „Teichwirte fürchten um ihre Existenz“ vom 2. September. Darin bezifferte Reinhard Reiter, Fischereireferent im Landwirtschaftsministerium, die Schäden durch den Fischotter bayernweit auf 1,5 Millionen Euro. „Das ist bestenfalls die Spitze des Eisberges, denn die Verwaltung hat viel getan, um die offiziellen Schäden klein zu halten“, schreibt Kreil.

Otterschäden müssten von einem Otterberater bestätigt und in einem Teichbuch nachgewiesen werden, führt Kreil aus: „Fehlt hier etwas, dann kein Otterschaden. Kleinere Schäden werden nicht ersetzt und damit auch gar nicht erfasst.“ Die Staatsverwaltung nehme nur Schäden auf, die die Teichwirte von sich aus meldeten. Dahinter stecke die Logik: „Wer sich nicht von selbst rührt, der hat auch keinen Schaden.“ Beim Waldverbiss durch Rehwild ermittele der Freistaat von sich aus alle paar Jahre landesweit den Waldzustand und verlange dann höhere Abschusszahlen. „Aber im Staatswald wachsen ja keine Karpfen“, schreibt Kreil.

Bewirtschaftung eingestellt

Der Landkreis Wunsiedel habe bei seinen Teichwirten alle Schäden durch den Fischotter abgefragt und fast die Hälfte der Teichwirte hätten sich mittlerweile beteiligt. „Fast zwei Drittel der Teichwirte haben inzwischen die Bewirtschaftung ihrer Teiche eingestellt oder reduziert. Dies zum Teil notgedrungen, im Frühjahr waren selbst in der benachbarten Oberpfalz keine Satzkarpfen zu bekommen“, schriebt Kreil. Für das Ministerium seien das keine Otterschäden, denn wenn keine Karpfen gesetzt würden, dann könne der Otter dort auch keinen Schaden anrichten. Auch die Schäden in den Fließgewässern, wie Naab, Eger und Saale mit Zuläufen, fielen offiziell nicht an. Dort sei schlicht nicht nachzuweisen, welche Fische noch da sind. Von anerkannten Schäden ziehe das Ministerium dann noch Anteile für Fischreiher, Kormorane und andere Fischliebhaber ab, bevor es einen Schaden ermittele, den es zu 80 Prozent ersetzt.

„In den Einzugsbereichen von Naab, Eger und Saale muss der Fischotter bejagt werden können, damit die Teichwirtschaft und unsere Fischkultur eine Zukunft haben“, fordert Kreil. „Ministerpräsident, Landwirtschaftsministerin und Umweltminister haben es versprochen. Die Fischer setzen darauf.“

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