Kulmbach 19-Jähriger konsumierte aus Langeweile Drogen

Stefan Herbert Fuchs

Binnen kürzester Zeit wurde ein junger Mann zweimal mit Rauschgift erwischt. Der Azubi muss nun 600 Euro zahlen.

 
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Neuenmarkt/Kulmbach - Im April wurde ein 19-jähriger Auszubildender in der Schulstraße in Neuenmarkt mit einem Joint erwischt. Die Staatsanwaltschaft beließ es damals, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kam, bei einer Ermahnung und einer geringen Geldauflage von 150 Euro.

N ur zwei Monate später hatte der 19-Jährige wieder einen Joint einstecken, am gleichen Ort, in der gleichen Straße und wieder wurde er erwischt. Diesmal gab es vor dem Jugendrichter in Kulmbach ein Urteil wegen Drogenbesitzes und eine Geldauflage von 600 Euro.

Es war zwar nur ein kleiner Krümel mit etwa einem halben Gramm Marihuana, aber Verbot ist Verbot. Er habe das aus Langeweile getan, gab der Auszubildende vor Gericht an. Die Wochen und Monate davor seien für ihn ziemlich stressig und belastend gewesen: Zum einen, weil er den Führerschein machte, zum anderen weil er unter den Corona-Auflagen gelitten habe. Alles habe sich rein auf das Dorfleben beschränkt, alle anderen sozialen Kontakte hätten ihm gefehlt, da sei er eben auf dumme Gedanken gekommen. Nun aber habe er mit Drogen nichts mehr am Hut. Den Warnschuss der Staatsanwaltschaft nach dem ersten Joint habe der Angeklagte aber offensichtlich nicht ganz verstanden, sagte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Ein einziger Joint könne vieles zerstören, warnte der Richter mit Blick auf eventuelle Konsequenzen von Seiten der Führerscheinbehörde.

Eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Es habe sich zwar bei den Betäubungsmitteln nur um eine kleine Menge einer sogenannten weichen Droge gehandelt, doch sei der Angeklagte genau deshalb unmittelbar davor ja schon einmal erwischt und dafür bestraft worden.

Richter Berner blieb mit 600 Euro als Strafe etwas darunter. Nachdem der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, urteilte er nach dem Jugendstrafrecht. Berner sprach von jugendtypischem Fehlverhalten und hielt dem Angeklagten zugute, dass er den Konsum von Drogen eingestellt habe, dass er von Anfang an geständig war und sein Fehlverhalten wohl auch einsehe.

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