Kulmbach Amateursport: Der Spielbetrieb im Landkreis Kulmbach kann starten

Zwei Spieler verfolgen einen Ball. Foto: picture alliance / Sophia Kembowski/dpa/Symbolbild

Um diese Entscheidung wurde hart gerungen. Mehrfach ist sie vertagt worden. Nun steht es fest: Der Spielbetrieb im Amateursport kann am Wochenende im Landkreis Kulmbach wie geplant stattfinden.

 
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Kulmbach - Um diese Entscheidung wurde hart gerungen. Mehrfach ist sie vertagt worden. Nun steht es fest: Der Spielbetrieb im Amateursport kann am Wochenende im Landkreis Kulmbach wie geplant stattfinden. Zwar wurde am Freitag ein neuer Coronavirus-Fall im Landkreis bestätigt, dieser weist allerdings keinen Bezug zum Amateur- und Freizeitsport auf. "Wir sehen angesichts des aktuellen Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 46,1 keine Grundlage, den Spielbetrieb abzusagen", stellt Landrat Klaus Peter Söllner fest. "Lägen wir weiterhin über einem Wert von 50, hätten wir wohl anders entscheiden müssen. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir die Entscheidung erst kurzfristig am Freitagmittag treffen konnten. Es war uns wichtig, dies aufgrund aktueller, verlässlicher Fallzahlen und Fakten zu tun."

Die seit einer Woche auf Hochtouren laufenden Ermittlungen des Gesundheitsamts legten keine weiteren Verbindungen des aktuellen Ausbruchsgeschehens zum Sportbereich offen. Dr. Camelia Fiedler, die Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamts untermauert dies: "Der laufende Trainingsbetrieb führte zu keinen weiteren Ansteckungen".

Da vor allem die Wiederaufnahme des Fußballspielbetriebs im Fokus steht, wurde diese Entscheidung in enger Abstimmung mit Manfred Neumeister, dem Kreisspielleiter Bamberg-Bayreuth, getroffen. Folgende Regeln gelten:

Im Freien werden maximal 100 Zuschauer zugelassen, in Hallen maximal 50.

Es müssen die Kontaktdaten aller Zuschauer erfasst und 30 Tage aufbewahrt werden.

Für alle Zuschauer gilt Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Die Vereine stellen Ordner zur Verfügung, die für die Einhaltung der Corona-Regeln sorgen.

Für alle gastronomischen Angebote sind die Gastronomieregelungen der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.

Die Verantwortlichen im Landratsamt Kulmbach raten darüber hinaus allen Akteuren zu größtmöglicher Vorsicht und Vorsorge. "Wir bitten insbesondere die gastgebenden Vereine, den Spielbetrieb so zu organisieren, dass eine etwaige Infektionsgefahr minimiert wird", betont Oliver Hempfling, Leiter der Corona-Koordinierungsgruppe im Landratsamt. "Das reicht von der Anreise der Spieler, über das Verhalten in den Umkleidekabinen bis zum entsprechenden Abstand unter den Zuschauern und zum Sportheimbetrieb."

"Uns allen ist bewusst, dass dies keine einfachen Bedingungen für einen Wettkampfbetrieb sind", betont Manfred Neumeister. "Vereine, die sich außerstande sehen, diese Vorgaben umzusetzen, können daher ein angesetztes Spiel ohne nachteilige Konsequenzen absagen."

Landrat Söllner erklärt abschließend: "Ich bedanke mich beim Kreisspielleiter ausdrücklich für die kurzfristige Abstimmung im Sinne des Sports und unserer vielen Aktiven. Wir bauen auf die Sensibilität und Vernunft unserer Vereine. Dann lässt sich sicher auch ein Stück Sportnormalität in Zeiten der Corona-Pandemie herstellen". red

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