Kulmbach - Keine Milde fand ein 21-jähriger Arbeitsloser aus dem östlichen Landkreis Kulmbach am Dienstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Kulmbach. Vorsitzende Richterin Sieglinde Tettmann verhängte nach einem dreieinhalbstündigen Verhandlungsmarathon, in dem nicht weniger als elf Zeugen einvernommen wurden, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Damit hatte der Angeklagte auch keine Chance auf eine Bewährungsstrafe. Die wäre aber für die gefährliche Körperverletzung durchaus im Bereich des Möglichen gewesen, wenn der junge Mann ein von Einsicht getragenes Geständnis abgelegt hätte.