Vor dem Ausflug müssten sich die Betreuer oder Übungsleiter von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Kinder ein Bild machen, betonte die Geschäftsführerin des Bayerischen Schwimmverbandes, Christine Gürth. "Die Schwimmfähigkeiten sollten zusätzlich durch Eltern schriftlich bestätigt werden." Hintergrund ist ein Fall aus Oberfranken: Eine Betreuerin wurde vom Amtsgericht Kulmbach schuldig gesprochen, nachdem ein Kind aus ihrer Sportgruppe vor vier Jahren im Himmelkroner Freibad untergegangen und später gestorben war.