Die „AV Isolation“ hat in ihrer seit dem 13. April für Bayern geänderten Fassung nochmals mehr Freiheiten ermöglicht. Wer positiv auf Corona getestet ist, muss sich nun nicht mehr freitesten lassen, sondern darf nach einer auf fünf Tage verkürzten Quarantäne das Haus wieder verlassen, wenn 48 Stunden lang keine Symptom mehr vorhanden waren. Kontaktpersonen müssen gar nicht mehr in Quarantäne, egal wie eng sie mit einer infizierten Person zusammengewesen sind.