Kulmbach - Alle Beteiligten waren stark betrunken, deshalb konnte auch keiner mehr zur Aufklärung der Straftaten beitragen. Bei Bierwochenschlägereien, die in der Regel ein halbes bis dreiviertel Jahr danach vor Gericht aufgearbeitet werden, ist das wohl eher der Normalfall. Im Prozess gegen einen 23-jährigen Mann aus Neuenmarkt bemüht sich das Gericht trotzdem um eine genaue Aufklärung. Hintergrund ist die lange Vorstrafenliste des Angeklagten. Sie könnte ihm aufgrund mehrerer einschlägiger Verurteilungen eventuell zum Verhängnis werden, soll heißen: eine Gefängnisstrafe steht im Raum.