Kulmbach - Welches persönliche Schicksal sich hinter den im Juristendeutsch verfassten Zeilen verbirgt, lässt sich kaum erahnen. "Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet", heißt es trocken in den jüngsten Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Bayreuth. Es folgen in dem Schreiben die üblichen Hinweise auf mögliche Restschuldbefreiung, Forderungsanmeldungen der Gläubiger und die Widerspruchsfrist. Für die 29 Jahre alte Kulmbacherin bedeutet das Insolvenzverfahren vor allem eines: Es wird in den kommenden drei bis sechs Jahren krasse Einschnitte in ihrem Leben geben.