Kulmbach "Detailliert prüfen wir nur bei Klärungsbedarf"

Petra Hertrich vom Finanzamt Bayreuth Foto:  

Kulmbach/Bayreuth - Gemeinnützige Vereine und Verbände unterliegen in Deutschland dem Körperschaftssteuerrecht. Die Frankenpost sprach mit Petra Hertrich, Sachgebietsleiterin für die Körperschaftssteuer am Finanzamt Bayreuth, das auch für Vereine im Landkreis Kulmbach zuständig ist.

 
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