Kulmbach – Ein Ehepaar aus Thurnau wurde am Donnerstag wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt. Sie hatten ungerechtfertigterweise Arbeitslosengeld kassiert und hatten für geringfügig Beschäftigte ihres Unternehmens über viele Monate hinweg die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung nicht bezahlt.