Kulmbach - Für die Eltern des vor rund eineinhalb Jahren durch einen schweren Verkehrsunfall getöteten Matthias Himmler ist es eine Gratwanderung. Auf der einen Seite wollen sie gar nicht, dass die junge Frau, die am 4. August 2012 in betrunkenem Zustand auf der Heimfahrt vom Bierfest ihren Sohn umgefahren und getötet hat, härter bestraft wird. Das Strafmaß selbst ist der Familie Himmler nach eigenem Bekunden nicht so wichtig. Was die Himmlers aber nicht hinnehmen wollen: So wie sich das Urteil des Kulmbacher Jugendschöffengerichts für sie darstellt, gibt es keinen "Schuldigen" für den Tod ihres Sohnes. Darüber hinaus können die Himmlers, wie sie erklären, wegen dieses Urteilsspruchs noch nicht einmal die Versicherung der Autofahrerin für die Bezahlung der Beerdigungskosten in Anspruch nehmen. Deswegen haben sich Rita und Waltfried Himmler entschlossen, Berufung gegen dieses erstinstanzliche Urteil einzulegen. Der Fall wird nun vor der Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts erneut aufgerollt. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist nach Aussagen der Bayreuther Justiz noch unklar.