Kulmbach "Gesund ankommen ist das Ziel"

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Wenn Rettungsfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs sind, müssen andere Verkehrsteilnehmer diesen Fahrzeugen Vorrang gewähren. Die Vorfahrt erzwingen dürfen die Retter aber auch bei Sonderfahrten nicht. Quelle: Unbekannt

Wenn es um Menschenleben geht, zählen Minuten. Der Fall des "rasenden" Notarztes von Neuburg löst eine Debatte um den Fahrstil bei Einsätzen aus. Notärztin Dr. Luber verteidigt ihren Kollegen.

 
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