Kulmbach - Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer im Landkreis Kulmbach, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 3800 Menschen, die landkreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. "Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung", erklärt Michael Grundl, Geschäftsführer der NGG Oberfranken. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit.