Kulmbach/Bayreuth - Der berühmte Kommissar "Zufall" wollte es, dass Polizisten im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Jäger feststellten, dass dieser zwei Langwaffen nicht sorgfältig aufbewahrt hatte. Die Folge war, dass nicht nur die Waffenbesitzkarte, sondern auch der Jagdschein eingezogen wurde. Dagegen erhob der Jäger nun Klage gegen den Freistaat Bayern. Am Dienstag kam es vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Hilmar Lederer zur Verhandlung.