Was die AWO ihren Angestellten vom Teller nimmt, summiert sich zu einem stattlichen Betrag: Bei rund 800 Beschäftigten kommen monatlich mehr als 70.000 Euro zusammen. Auf die Rückendeckung des Freistaats kann die AWO nicht bauen. Auf Anfrage von Beschäftigten stellte ein Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums fest, dass die Gelder ihrem Zweck entsprechend einzusetzen seien. Kürzungen aus Gründen etwaiger Verwaltungskosten "erscheinen unsererseits nicht nachvollziehbar". Aber nicht nur beim Essen fühlen sich AWO-Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber schlecht behandelt. Sie beschweren sich, dass die Personalabteilung gegenwärtig die Anträge auf den Erhalt des bayerischen "Corona-Pflegebonus" behindert. Pflegekräfte, die mehr als 25 Stunden in der Woche arbeiten, bekommen vom Freistaat 500 Euro, geringfügiger Beschäftigte 300 Euro. Voraussetzung ist jedoch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Antragsteller als Pflegekraft tätig ist. Laut einem Rundschreiben, das unserer Zeitung vorliegt, weigert sich die AWO-Personalabteilung aber, diese Bescheinigungen auszustellen, weil "die Rahmenbedingungen für den berechtigten Personenkreis für den Corona-Pflegebonus nach wie vor nicht abschließend feststehen".
Dieses Verhalten dürfte rechtswidrig sein, da es sich bei dem Pflegebonus nicht um einen Anspruch des Arbeitgebers, sondern des Beschäftigten handelt. Er muss direkt beim Landesamt für Pflege beantragt werden. Er wird nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern direkt auf das Konto der Pflegekraft überwiesen. Andere Heimbetreiber, wie etwa das Rote Kreuz, stellen die Bescheinigung von sich aus ihren Pflegekräften aus, um die Beantragung zu erleichtern. Die Geschäftsführung der AWO wollte sich trotz schriftlicher Aufforderung nicht zu den Vorwürfen äußern.