Kulmbach Letzter "Warnschuss"

Stephan Herbert Fuchs

Faustschläge und Fußtritte am Kressenstein: Zwei Männer sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, allerdings wegen anderer Delikte.

 
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Kulmbach - Wegen Diebstahls und fahrlässigen Vollrausches hat das Amtsgericht einen 24-jährigen Mann zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein 34-jähriger Kumpel kam wegen Drogenbesitzes in zwei Fällen mit vier Monaten, ebenfalls auf Bewährung, davon. Der 24-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hat, wurde unter anderem im Real-Verbrauchermarkt erwischt, als er gerade ein Tablet und einen Kopfhörer im Wert von zusammen 140 Euro mitgehen ließ (wir berichteten). Der 34-Jährige, der mittlerweile in Österreich lebt, wurde einmal mit einem halben Gramm Crystal in der Tasche, ein anderes Mal mit 0,65 Gramm Haschisch in einer Kulmbacher Spielothek erwischt.

Wenig übrig blieb dagegen vom Hauptpunkt der Anklage. Zusammen sollen die beiden Angeklagten am 15. November des vergangenen Jahres gegen 21.50 Uhr am Kressenstein auf offener Straße einen anderen grundlos vermöbelt haben. In der Anklage war noch die Rede von mehreren kräftigen Faustschlägen und einem Tritt mit dem Fuß gegen den Kopf. Die Folge beim Opfer soll neben schweren Prellungen unter anderem auch ein abgebrochener Zahn gewesen sein.

Aufgrund völlig widersprüchlicher Zeugenaussagen war es nicht möglich, dem 34-Jährigen eine Tatbeteiligung nachzuweisen. Gar keine Erinnerung mehr hatte der 24-Jährige. Sein Mandant habe nicht einmal mehr eine Erinnerung daran, überhaupt auf irgendwelche jungen Leute im Kressenstein getroffen zu sein, sagte sein Verteidiger. Der Angeklagte sei damals kurz zuvor erst aus der Strafhaft entlassen worden, habe regelmäßig erhebliche Mengen an Alkohol konsumiert und sei ständig betrunken gewesen.

Weil die Tatbeteiligung des Angeklagten allerdings aufgrund mehrerer Zeugenaussagen feststand, verurteilte ihn Richterin Sieglinde Tettmann nicht wegen des ursprünglich angeklagten Körperverletzungsdeliktes, sondern wegen Vollrausches. Offensichtlich war er alkoholbedingt ausfällig geworden und hatte die Gruppe des Opfers angepöbelt. Sein 34-jähriger Kollege habe daraufhin nur deshalb eingegriffen, um deeskalierend zu wirken, sei dabei aber selbst in den Würgegriff genommen worden.

Sowohl den Ladendiebstahl, als auch den Drogenbesitz hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger einräumen lassen. Beide seien damals Drogenkonsumenten gewesen. Die gestohlenen Gegenstände habe der 24-Jährige zu Geld machen wollen, um dafür Drogen zu beschaffen.

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