In zwei weiteren Anklagepunkten muss sich der Angeklagte außerdem wegen Hausfriedensbruch verantworten. Er hatte sich einmal im Dezember, das zweite Mal im Februar im Gebäude des Kulmbacher Bahnhofs aufgehalten, obwohl er Hausverbot hatte. Das räumte er unumwunden ein. Ein Beamter von der Bundespolizei sagte aus, dass der Angeklagte sich regelmäßig mit einer Gruppe Gleichgesinnter am Bahnhof getroffen hatte, um Alkohol zu konsumieren. Mittlerweile habe aber die gesamte Gruppe Hausverbot, so dass sich das Problem erledigt habe.
Bis zum 10. September will das Gericht nun den Aufenthaltsort der beiden Zeugen ausfindig machen, die der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben waren. Außerdem soll eine weitere Zeugin vernommen werden, die den Fußtritt gegen den Kopf der Frau gesehen haben will.