Kulmbach Schlägerei noch immer nicht geklärt

Stephan Herbert Fuchs

Nach wie vor gibt es unterschiedliche Aussagen, ob es bei einem Streit in Kulmbach Fußtritte gegen einen am Boden liegenden Mann gab. Eine wichtige Zeugin erscheint nicht vor Gericht.

 
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Kulmbach - Nun werden auch noch ein dritter und ein vierter Verhandlungstag notwendig, um zu klären, ob es einen verhängnisvollen Fußtritt gegen den Kopf eines wehrlosen, am Boden liegenden Mannes gab, oder nicht. Zwar sagten weitere Zeugen vor dem Schöffengericht in Kulmbach aus, doch die entscheidende Zeugin blieb trotz Ladung einmal mehr der Verhandlung unentschuldigt fern. Sie soll nun zur nächsten Verhandlung polizeilich vorgeführt werden.

Für den angeklagten 29-jährigen Schlosser, der jetzt in Unterfranken lebt und damals in Kulmbach wohnte, geht es um viel. Er hat eine offene Bewährung und müsste im Falle einer Verurteilung wegen des Fußtritts wohl mehrere Jahre hinter Gitter.

Der Anklage zugrunde liegt eine Auseinandersetzung zwischen dem 29-Jährigen und einem 22 Jahre alten Afghanen am 29. März 2019 gegen 23.30 Uhr in einer Spielothek am Kressenstein in Kulmbach. Der 29-Jährige soll den Angeklagten zunächst heftig beleidigt, dann ins Freie gezerrt, ihm dort einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Ob es dann tatsächlich zu dem verhängnisvollen Tritt gegen den Kopf des am Boden liegenden kam, ist offen.

Sicher ist dagegen, dass der junge Mann ganz heftige Verletzungen erlitten hatte. Er wurde mit dem Notarzt ins Klinikum und dann weiter nach Erlangen gebracht, wo er in einer Spezialklinik zwei Mal im Gesicht operiert werden und zweieinhalb Wochen stationär verbringen musste. Der Angeklagte räumte die Auseinandersetzung und zumindest einen Kickboxtritt zwar ein, mehr sei aber nicht gewesen. Er habe sich von dem 22-Jährigen bedroht gefühlt. Eine Bekannte des Angeklagten sagte jetzt aus, dass sie von dem späteren Opfer auf der Damentoilette bedrängt worden sei. "Er wollte Sex gegen Geld", sagte die 42-jährige Frau aus Kulmbach. Sie habe ihn abblitzen lassen und sich dem Angeklagten anvertraut. Der habe den 22-Jährigen dann zur Rede gestellt. Ob es zu einem Fußtritt gekommen sei, daran konnte sich die Frau nicht mehr erinnern. Eine weitere Zeugin, die ebenfalls dabei war und mit dem Angeklagten bekannt ist, wusste dagegen sicher, dass es zu keinem Tritt mehr gekommen sei, als der 22-Jährige am Boden lag.

Problem bei der Sache ist, dass alle Beteiligten an jenem Abend zumindest angetrunken, wenn nicht sogar betrunken waren. Als einzige nüchterne Zeugin gilt die damalige Bedienung, die aber auch diesmal wieder der Verhandlung unentschuldigt fernblieb.

Für Verteidiger Alexander Schmidtgall ist bislang "alles noch unaufgeklärt". Er brachte deshalb ein rechtsmedizinisches Gutachten ins Spiel. Es könnte klären, ob es einen Fußtritt gab, ob sich das Opfer seine schweren Verletzungen beim Sturz zugezogen hat, oder ob sie von ganz woanders herkommen. Staatsanwältin Eva Lettenbauer ist dagegen klar, dass der Angeklagte dem Opfer die schweren Verletzungen zugefügt hat. Sie stützt sich dabei auf Zeugenaussagen, die Tritte gegen Kopf gesehen haben wollen.

Am jetzigen zweiten Verhandlungstag wurde auch das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen. Neben einer Drogenvergangenheit geht es dabei auch um Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen. Bei einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2017 wegen verschiedener Drogengeschichten ist die Bewährungszeit noch nicht angelaufen. Würde der Mann jetzt wegen des Fußtritts verurteilt, müsste er die zwei Jahre zusätzlich absitzen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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