Kulmbach - Das Amtsgericht Kulmbach hatte, wie berichtet, den fünf Eltern recht gegeben, die gegen das Betreuungsgeld in Höhe von 50 Euro monatlich an der Oberen Schule geklagt hatten. Das bayerische Kultusministerium sieht das anders. In einer sehr ausführlichen rechtlichen Würdigung stellt sich das Ministerium klar auf die Seite der Stadt. Die hat nun deswegen entschieden, Berufung gegen das Urteil der Kulmbacher Amtsrichterin einzulegen. Die Frage, ob an der gebundenen Ganztagsschule die Zahlung des Betreuungsgeldes als zwingende Voraussetzung mit dem Besuch der Schule verknüpft werden darf, muss nun vor dem Landgericht Bayreuth geklärt werden. In den Verfahren geht es auch um Kinder zweier Stadträte. Pikanterweise hatten beide mehrfach für das Elterngeld gestimmt.